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Taufe – Konfirmation – Trauung – Ehejubiläen – Kircheintritt – Umgemeindung

Taufe

 

Mit der Taufe wird ein Mensch mit dem verbunden, was Gott am wichtigsten ist, nämlich mit Jesus Christus und seinem Kreuz (vgl. Röm 6,1ff). Er gehört zur Gemeinschaft aller Christen, weltweit. Gleichzeitig wird er mit der Taufe in eine bestimmte Kirche und Konfession aufgenommen.

In welchem Alter sollte ein Kind getauft werden?

„Lasset die Kinder zu mir kommen und wehret ihnen nicht, denn solchen gehört das Reich Gottes.“ (Markus 10,14). Die evangelisch-lutherische Kirche tauft Kinder im ersten Lebensjahr. Aber auch eine spätere Taufe ist möglich, wenn das Kind schon bewusst wahrnimmt, was geschieht. Auch Erwachsene können die Taufe empfangen, wenn Sie an Jesus Christus glauben.

Was spricht für eine Kindertaufe?

Die Taufe soll als Geschenk Gottes verstanden werden. Gott spricht schon den kleinen Kindern seine Liebe zu, ohne Vorbedingungen. Eltern und Paten haben die Aufgabe, die Kinder christlich zu erziehen und sie zum Christsein zu ermutigen.

Wer kann Pate oder Patin werden?

Alle getauften Christinnen und Christen, deren Kirchen der Arbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen angehören. Evangelische Christen müssen konfirmiert und mindestens 14 Jahre alt sein. Auch ein späterer Eintritt in das Patenamt ist möglich. Er ist förmlich beim Taufpfarramt zu beantragen. Wer allerdings aus der Kirche ausgetreten ist, hat damit das Recht aufgegeben, Taufpate sein zu können. Wer keiner Kirche angehört, kann Taufzeuge werden und erhält statt der Patenurkunde ein Gedenkblatt zur Taufe. Für eine Kindertaufe braucht es mindestens einen evangelischen Paten.

Was ist eine Patenbescheinigung?

Kommt der Pate oder die Patin nicht aus der Kirchengemeinde des Täuflings, wird er um eine Patenbescheinigung gebeten. Die Patenbescheinigung bestätigt die Kirchenzugehörigkeit der Patinnen und Paten und wird vom Heimatpfarramt des Paten oder der Patin ausgestellt.

Wen spreche ich an?

Sprechen Sie einen unserer Pfarrer an, sie werden mit Ihnen einen Termin vereinbaren, um alle organisatorischen und inhaltlichen Fragen zu klären.

Konfir
Mation

 

„Wer nun mich bekennt vor den Menschen, den will ich auch bekennen vor meinem himmlischen Vater.“

Matthäus-Evangelium 10,32

Warum eigentlich Konfirmation?

Wer als Kind getauft wurde, soll das Evangelium und Jesus Christus persönlich kennen lernen und sich dann zum Glauben an Jesus bekennen. Die Konfirmation ist das öffentliche, entschiedene „Ja“ zu Jesus.

Wie läuft das ab?

Kinder werden zum Konfirmandenunterricht in der 7. und 8. Klasse eingeladen. Am Ende findet die feierliche Konfirmation in einem Gottesdienst statt.

Ich bin als Jugendlicher nicht konfirmiert worden - kann ich das nachholen?

Wer als Kind getauft wurde, aber als Jugendlicher nicht konfirmiert wurde, kann auch später konfirmiert werden. Grundlage dafür ist der Besuch einer Evangelisation oder eines Glaubenskurses.

Wenden Sie sich dafür bitte an unsere Pfarrer.

Trauung

 

„Gott schuf den Menschen zu seinem Bilde, zum Bilde Gottes schuf er ihn, und er schuf sie als Mann und Frau.“

1. Mose 1,27

Gott hat die Ehe als eine gute Ordnung für Mann und Frau geschaffen und dafür seinen Segen versprochen.

In einem Gottesdienst kann das Ja der Eheleute füreinander gesprochen werden und die gemeinsame Ehe den Segen Gottes empfangen. Voraussetzung dafür ist die standesamtliche Ehe und dass mindestens ein Ehepartner Glied einer evangelischen Kirche ist.

Wenden Sie sich bei Fragen an unsere Pfarrer.

Ehe
Jubiläen

 

„Danket dem Herrn, denn er ist freundlich und seine Güte währet ewiglich.

Psalm 106,1

Wer 25, 40, 50 oder noch mehr Jahre gemeinsame Ehe erlebt hat, hat allen Grund zu danken. Wir als Kirchgemeinden bieten an, solch ein Jubiläum mit einem kleinen Gottesdienst zu feiern und Gottes Segen für das weitere Leben zu erbitten.

Unsere Pfarrer treffen sich gern mit Ihnen, um so eine Feier zu planen.

Bestattung

 

„Jesus spricht zu ihr: Ich bin die Auferstehung und das Leben. Wer an mich glaubt, der wird leben, auch wenn er stirbt, und wer das lebt und glaubt an mich, der wird nimmermehr sterben. Glaubst du das?“

Johannes-Evangelium 11,25+26

Christen glauben, dass unser Weg mit Gott nicht an den Gräbern endet. Beim Verlust eines Menschen ist es uns wichtig, sie nicht allein zu lassen. Kirchenmitglieder haben das Recht, vom Pfarrer mit einer Trauerfeier verabschiedet zu werden. Sagen sie dem Bestatter einfach, dass sie eine kirchliche Trauerfeier wünschen und melden sie sich im Pfarramt.

Gern kommen wir Pfarrer auch unmittelbar nach dem Tod eines Angehörigen nach Hause, um ihn mit Gebet und Segen zu verabschieden.

Kirch
Eintritt

 

Von Kircheneintritt spricht man, wenn ein Christ, der aus der Kirche ausgetreten ist, wieder offiziell eintreten möchte. Ebenso können Menschen, die z. B. in einer anderen Kirche oder im Ausland christlich getauft wurden, in unsere evangelisch-lutherische Kirche eintreten.

An wen muss ich mich wenden, wenn ich wieder in die Kirche eintreten will?

Sprechen Sie direkt einen unserer Pfarrer an, er erklärt Ihnen dann die nächsten Schritte.

Muss ich mich prüfen lassen, wenn ich wieder in die Kirche eintrete?

Nein, aber ein Gespräch mit dem Pfarrer ist zu empfehlen, um die Umstände zu klären.

Was kostet mich der Eintritt?

Der Eintritt in die Kirche ist kostenfrei.

Um-
gemeindung

 

In der sächsischen Landeskirche gehören Kirchenglieder automatisch zu der Kirchgemeinde, wo sie wohnen. Wenn Sie aber regelmäßig am Gemeindeleben einer anderen Kirchgemeinde teilnehmen und zu dieser auch formal dazugehören wollen, ist eine Umgemeindung problemlos möglich. Das Formular dazu bekommen Sie von unseren Pfarrämtern.